Auflage der 15. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms (ÖROP)

Aushängezeitraum: 19.07.2026 - 01.09.2026

Marktgemeinde Tulbing - Örtliches Raumordnungsprogramm - (15. Änderung)

  

K u n d m a c h u n g

 Der Gemeinderat der Marktgemeinde Tulbing beabsichtigt, für die KG Chorherrn, KG Katzelsdorf im Dorf, KG Katzelsdorf an der Zeil, KG Tulbing und KG Wilfersdorf das geltende Örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß §24 Abs.5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 20.07.2026 bis 31.08.2026

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf ihre Berücksichtigung.

Die digitalen Unterlagen (siehe News Eintrag) 15. Änderung des Örtliches Raumordnungsprogramms - Auflage

Die analogen Unterlagen samt Plänen sind auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten                        

Dienstag:                 08.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch:                 08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:           17.00 – 19.00 Uhr

Freitag:                     08.00 – 12.00 Uhr

im Gemeindeamt der Marktgemeinde einsehbar.

Schriftliche Stellungnahmen zur 15. Änderung des ÖROP können Sie im Bürgerservice abgeben, oder in den Postkasten der Marktgemeinde Tulbing einwerfen. Mails senden Sie bitte an bauamt@tulbing.gv.at. Für jede Art von Stellungnahme würden wir um die Betreffzeile „Stellungnahme - 15. Änderung des ÖROP“ ersuchen.

Datei herunterladen (15AeF_KU_Amtstafel_2026-07-20.pdf) (106 KB) - .PDF

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