
Hochwasserzuwendung - Sozialministerium
Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden.

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-> Jetzt Antrag stellen
-> Vorlage Abschlusserklärung
Österreich hilft Österreich - Wiederaufbauhilfe
Wiederaufbauhilfe für Hochwasserbetroffene
Österreich hilft Österreich geht in die nächste Runde!
Alle, die vom Hochwasser betroffen waren, und deren Wohnräume beschädigt waren, haben die Möglichkeit, die Wiederaufbauhilfe zu beantragen.
Wer die Akuthilfe in Anspruch genommen hat, wird per E-Mail oder per Brief kontaktiert und erhält ein zum Teil bereits ausgefülltes Formular.
Wer die Akuthilfe nicht in Anspruch genommen hat, kann die Wiederaufbauhilfe trotzdem beantragen.
Formulare finden Sie hier: helfen.orf.at/2024_Hochwasserkatastrophe102
Der Antrag ist nur für jene möglich, die an der jeweiligen Adresse
- im Grundbuch eingetragen sind
- dort den Hauptwohnsitz haben
- wenn das Objekt bewohnt war
Ganz wichtig:
- Die Antragstellung ist nur bis 25. Mai 2025 möglich.
- Es muss eine Kopie des Schadenserhebungsprotokolls beigefügt werden.
Die Abwicklung erfolgt diesmal ausschließlich über das Rote Kreuz, nicht über Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk oder Diakonie.

Wenn Sie Hilfe benötigen steht Ihnen die geschäftsführende Gemeinderätin Christina Eireiner zur Verfügung.