Kundmachung - Vogelgesundheitsverordnung, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Aushängezeitraum: 25.11.2024

Auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Gebieten in Niederösterreich wurde die BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.

VGV, Fassung vom 21.11.2024[1].pdf herunterladen (0.14 MB)

AVN_20241118_AVN_2024_11e_1.pdf herunterladen (0.2 MB)

Datei herunterladen (KU-Vogelgrippe.pdf) (311 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.