Vermeidung von Lärm und sonstigen Belästigungen

Der Sommer kommt, abends bleibt es länger hell und die Gartenarbeit wird mehr. Aus diesem Grund wollen wir die Ortspolizeiliche Verordnung über die Vermeidung von Lärm und sonstigen Belästigungen in Erinnerung rufen. 2018 beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung Maßnahmen für die Einschränkung und Vermeidung von Lärmerzeugung und sonstigen Belästigungen. 

Wir bitten Sie zum Wohle Ihrer Nachbarn und MitbürgerInnen: 

Lärm, Staub, Geruch, Abgase, Erschütterungen, Blendungen oder Spiegelung örtlich unzumutbarer Handlungen, in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertag ganztägig zu unterlassen, diese sind verboten!

Die Inbetriebnahme von treibstoffbetrieben Maschinen zur Gartenarbeit (Benzinrasenmäher, Motorsense u.ä.), von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien und lärmverursachenden Bautätigkeiten (Hämmern am Dach, u.ä.) sind ebenfalls verboten!

Die Verordnung ist auf unserer Homepage aufrufbar unter: Bürgerservice > Informationen > Verordnungen und Richtlinien: Ortspolizeiliche_Verordnung 20.06.2018

09.06.2026

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