Verordnung - BH Tulln - Pflanzenkrankheit Feuerbrand inkl. Marktgemeinde Tulbing

Aushängezeitraum: 13.09.2024

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln, aufgrund der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“.

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln übermittelt in der Anlage die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln, mit der aufgrund der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ eine Befallszone in der Stadtgemeinde Tulln, der Marktgemeinde Tulbing, der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten, der Marktgemeinde Langenrohr und der Marktgemeinde Sieghartskirchen nach dem NÖ Pflanzengesundheitsgesetz verordnet wird.


Anlage_Feuerbrand_Karte_2024-09-13.pdf herunterladen (0.7 MB)

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