Wahlkarten + Vollmacht - GR-Wahl 26. Jänner 2025

Gemeinderatswahl 2025

Wer ist wahlberechtigt:

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Marktgemeinde Tulbing seinen Hauptwohnsitz hat.

Wahlkarten:

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung (unbedingt mir Begründung) einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen.

Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Die schriftliche Beantragung über das Portal https://www.meinewahlkarte.at/ ist bis 22.01.2025, 23:59 Uhr möglich. Die Ausstellung bzw. Versand der Wahlkarte erfolgt frühestens Anfang Jänner 2025 durch die Gemeinde. Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Wahlkarte persönlich bei Ihrer Gemeinde zu beantragen Die persönliche Beantragung ist bis 24.01.2025, 12:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierfür einen gültigen Lichtbildausweis mit. Beachten Sie, dass die Wahlkarte bis zum Wahltag 06:30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt sein muss.

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

Zum Online - Wahlkartenantrag

21.11.2024

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