Ergänzungsabgaben Kanal und Wasser bei Zu- und Umbauten

Zuständig

Bei Neubauten sind Kanalanschlussabgabe und Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Diese richten sich nach der verbauten Fläche und der Anzahl der angeschlossenen Geschoße.


Die Berechnungsformel setzt sich wie folgt zusammen:

(½ bebaute Fläche) x (angeschlossene Geschoße+1) + (15 % der unverbauten Fläche max. von 500 m²) = Berechnungsfläche


Bei Zu- und Umbauten ändern sich meist die Flächen (z.B. Wintergarten, Garage, Geschoßausbau,…), für diese Flächenänderung ist eine Ergänzungsabgabe laut NÖ Kanalgesetz 1977 und NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz zu entrichten.


Als Beispiel:

Bestand:          Einfamilienhaus, verbaute Fläche 120,00 m², angeschlossene Geschoße EG und OG, 800,00 m² unverbaute Fläche. 

120,00/2 x (2+1) + (500/100x15) = 255,00 m² Berechnungsfläche


Erweiterung:

Im Erdgeschoß wird ein Wintergarten mit 20,00 m² zugebaut


140/2 x (2+1) + (500/100x15) = 285,00 m² Berechnungsfläche Neu


(500m² wurde statt den 800 m² unverbaute Fläche eingesetzt, da max. von 500,00 m² die 15% zur Verrechnung gelangen)


Somit ergibt sich eine Differenz von (285,00 – 255,00) 30,00 m² für die eine Ergänzungsabgabe wie folgt verrechnet wird:


Wasser:           30,00 m² x 10,52 €/m² = 315,60 € (exkl. 10% Ust)

Kanal:              30,00 m² x 20,46 €/m² = 613,80 € (exkl. 10% Ust.)

Regenwasser: 30,00m² x 6,79 €/m² = 203,70 € (exkl. 10% Ust.)


Auch die jährliche Kanalbenützungsgebühr erhöht sich wie folgt:


Erdgeschoß                 alt 120,00 m²              neu      140,00 m²

Obergeschoß              alt 120,00 m²              neu      120,00 m²

(Bei der Kanalbenützungsgebühr wird jeweils die Bruttogeschoßfläche verrechnet).


Wenn Sie einen Entwurf über die geplanten Baumaßnahmen haben, können Sie sich bei Herrn Ing. Peter Zazworka (p.zazworka@tulbing.gv.at oder 02273/2249-15) über die zu erwartenden Ergänzungsabgaben informieren (nur eine Schätzung, da erst nach Fertigstellung und tatsächlicher Flächenveränderung die Abrechnung erfolgt). Zu beachten ist auch, dass bei Fertigstellung eine Veränderungsanzeige bei der Gemeinde einzubringen ist.

Veränderungsanzeige download (167 KB) - .PDF