Hundeabgabe - NÖ Hundeabgabegesetz

Zuständig

Ende Jänner wird von der Marktgemeinde Tulbing die zu entrichtende Hundeabgabe für das Kalenderjahr vorgeschrieben (Gesetzliche Fälligkeit für die Jahresabgabe 15.02).

Wichtig: Sollte die Hundeabgabepflicht nicht mehr bestehen (Hund wurde abgegeben, ist verzogen oder verstorben) ist bei der Gemeinde bis spätestens 31. Dezember schriftlich eine Meldung zu erstatten (abgaben@tulbing.gv.at, Briefform), andernfalls wird Ihnen die Hundeabgabe weiter vorgeschrieben und ist als gesetzliche Jahressteuer dann auch in voller Höhe zu entrichten (NÖ Hundeabgabegesetz).



Nutzhunde
€     6,54
alle anderen Hunde
€   50,00
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
€ 130,00
Hundemarke
€     1,50


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