NÖ Heizkostenzuschuss

 Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode zu gewähren.
 Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz
 der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt
 durch das Amt der NÖ Landesregierung.

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