Ziel der Förderung ist die Stärkung des freiwilligen Engagements in Vereinen und die Förderung der Tätigkeiten von Vereinen, wenn diese dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen, den Kulturen und den Generationen zu stärken und/oder die Vereinstätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
Einen Antrag um Förderung können Vereine stellen, die mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Verfolgung eines bestimmten ideellen Zweckes gegründet wurden und im Zentralen Vereinsregister eingetragen sind.
Förderbar sind Vereine, die ihre Tätigkeit in den Bereichen Soziales, Sport, Freizeit, Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Familie, Traditionspflege und Zusammenleben von Generationen ausüben.