Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst in den Jahren 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 wurde das Wahlrecht auf Bundesebene u.a. durch eine Senkung des Wahlalters reformiert: Das aktive Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat die Politik ein deutliches Signal an die Jugend gesetzt: Jungen Menschen wird zugetraut, politische Entscheidungen zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da politische Entscheidungen zumeist langfristige Auswirkungen auf den Lebensraum und die Gesellschaft haben.
Wurde das Wahlalter erreicht, wird üblicherweise in größeren Gemeinden rechtzeitig vor der Wahl eine amtliche Wahlinformation an den Hauptwohnsitz zugeschickt. Darin befinden sich auch Informationen über das zuständige Wahllokal.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/1/Seite.320210.html